Wie können IT-Entscheidungsträger ihre Cloud Computing-Optionen bewerten? #3 – Compliance


Die 5 wichtigsten Überlegungen zum Wechsel in „die Cloud“ für IT-Entscheider. Der dritte Teil unserer Serie befasst sich mit dem Thema „Compliance“.

Das ist Teil 3 unserer Serie zum Thema „Wie können IT-Entscheidungsträger ihre Cloud Computing-Optionen bewerten?“ Hier finden Sie die weiteren Teile

Alle europäischen Organisationen müssen sich an die Datenschutzgesetze der Europäischen Union (EU-DSGVO) halten. Der jüngste Fall, bei dem die Europäische Union den Konzern Meta (das Mutterunternehmen von Facebook, WhatsApp und Instagram) mit 1,2 Milliarden Euro wegen Verstoßes gegen die DSGVO bestraft hat, zeigt, dass Organisationen die Datenschutzbestimmungen ihrer Kunden ernst nehmen müssen, um hohe Strafen zu vermeiden. (Siehe hier).

Es ist auch erwähnenswert, dass der Cloud Act der USA von 2018 den US-Behörden die Befugnis gibt, von US-Cloud- und Hosting-Unternehmen Kundendaten zu verlangen, egal wo auf der Welt sie gehostet sind, und Nicht-US-Betroffene keinen Zugang zu einem rechtmäßigen Verfahren in den USA haben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 die bestehende „Privacy Shield“-Vereinbarung mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt, so dass Kunden jetzt sehr sorgfältig prüfen müssen, wie sie ihre GDPR-Verpflichtungen für personenbezogene Daten von Kunden erfüllen werden, wenn sie bei einem in den USA ansässigen Cloud-Anbieter hosten. (Siehe dazu diese Mitteilung des Europäischen Parlaments)

Am 1. September 2023 tritt ein aktualisiertes Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft – siehe die offizielle Mitteilung (auf Deutsch). Dies erfordert von Schweizer Organisationen eine Überprüfung ihrer Datenschutzrichtlinien, insbesondere in Bezug auf die Datenspeicherung, und stellt sicher, dass sie den neuen Vorschriften entsprechen. Potenzielle Benutzer von Cloud-Hosting-Diensten sollten diese Liste überprüfen, um zu überprüfen, ob ihr Cloud-Hosting-Anbieter den Anforderungen der Schweizer Datenschutzstandards entspricht: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/62783.pdf

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Der nächste Teil unserer Serie widmet sich dem Thema Auswahl.

Über den Autor

Prodosh Banerjee

Prodosh Banerjee

CEO | Geschäftsführer

Prodosh hat in den Bereichen Softwareentwicklung und IT-Betrieb für Unternehmen wie UBS, SWX Swiss Stock Exchange (jetzt SIX), Grapha Informatik, IBM Software Laboratories und Telekurs (jetzt SIX) in verschiedenen Rollen gearbeitet: Führungskraft, Projektmanager, Programmierer, Betriebsleiter.

Seine Ausbildung umfasst einen Master of Systems/Informatik (M.S.) sowie einen Bachelor of Science (B.Sc.) in Physik.

Sein Schwerpunkt lag auf Innovationen in der IT, um deren Anwendungsbereich von der Erfüllung interner Unternehmensanforderungen auf mehr digitale Interaktionen mit Kunden und Lieferanten zu erweitern. Seine Mission ist es, den Kunden die Vorteile der Informationstechnologie und Digitalisierung einfach nutzbar, schnell und zuverlässig zur Verfügung zu stellen.

Weitere Interessen: Jazz & Kunst

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